Folgende Neuerungen werden am 1. Juli für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand des BMWi in Kraft treten:
- Verlängerung der Programmlaufzeit: Antragstellung bis 31.12.2014
- Öffnung des ZIM für Unternehmen bis 500 Beschäftigte (einschließlich verbun-dener Unternehmen; befristet bis 31.12.2013).
- Neugestaltung der Netzwerkförderung Kooperationsnetzwerke als Einheit von FuE- Projekten und Netzwerkmanagement.
- Anreize für internationale Kooperationen: Erhöhung des Fördersatzes um 5 %.
- Erhöhung für innovationsunterstützende Dienstleistungen bei exportorientierten Projekten auf 75.000 €.
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