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ZIM geht in 2015 weiter!
Ab dem Jahr 2015 gibt es eine neue ZIM-Richtlinie.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BmWi) sieht ab 2015 eine Erhöhung des Budgets für das Zentrale Innovationsprogramm um 30 Mio. EUR vor.
Wir beraten unsere Kunden hinsichtlich der Neuerungen und Änderungen der neuen Richtlinie.
Die neue Richtlinie erhält Ihre Gültigkeit bis 31.12.2019.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Bundeshaushaltes 2015 beschlossen. Diese Ausgaben für die Förderung des Mittelstandes durch das BMWI wurden erhöht. Das technologieoffene Zentrale Innovationsprogramm Mitteltstand (ZIM) bildet mit rund 543 Mio. Euro einen Schwerpunkt.
Gegenstand dieser speziellen Förderung sind industrielle Forschungs- und auch sog. vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in Form von Einzel-
oder Kooperationsprojekten. Diese Vorhaben sind gekennzeichnet durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.
Die FuE-Vorhaben müssen dem Bereich der Photonik zuzuordnen, anwendungsbezogen , sowie für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Beispielhaft sind nachfolgende Themen bzw. Fragestellungen:
Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der EU-Definition. Im Rahmen von sog. Verbundpro-jekten sind auch Hochschulen, ausser universitäre Forschungseinrichtungen und Unterneh-men, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns doch einfach.
Folgende Neuerungen werden am 1. Juli für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand des BMWi in Kraft treten:
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Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unterstützt in Deutschland Forschung und Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen. In Reaktion auf die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise wurde das ZIM in den Jahren 2009 und 2010 - zusätzlich zum Haushaltsvolumen von 626 Mio. Euro - um 900 Mio. Euro aus dem Konjunkturpaket II aufgestockt. Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hat die konjunkturelle Hebelwirkung dieser Mittel quantifiziert.
Ergebnis: Die staatliche Anschubfinanzierung in Höhe von 1,3 Mrd. Euro führte zu Forschungsprojekten der Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen in beinahe dreimal so hohem Umfang (3,7 Mrd. Euro). Über zuliefernde Firmen erhöht sich der volkswirtschaftliche Effekt nochmals um das Doppelte. Kumuliert über die Jahre 2009 bis 2011 werden bis zu 69.500 Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein technologieoffenes Förderprogramm. Es trat am 1. Juli 2008 in Kraft und unterstützt in drei Modulen Einzelprojekte, Kooperationsprojekte sowie Netzwerke. Da die zumeist privaten Empfänger der Mittel fast zwei Drittel der Ausgaben für die Innovationsprojekte selbst tragen, entstehen kaum Mitnahmeeffekte. Mit der Finanzierung der Projekte aus privaten und öffentlichen Mitteln wurden in der Krise Produktion und Beschäftigung in den unmittelbar am ZIM beteiligten Institutionen sowie bei deren Zulieferern angestoßen bzw. gesichert. Darüber hinaus entlasten die Einkommen der in ZIM-Projekten Beschäftigten zugleich die öffentlichen Haushalte: Bund, Länder und Kommunen können mit Mehreinnahmen allein an Lohnsteuern in Höhe von bis zu 0,4 Mrd. Euro rechnen. Den sozialen Sicherungssystemen fließen dank ZIM zusätzliche Einnahmen von bis zu 0,9 Mrd. Euro zu - ohne das Programm hätten sie gegebenenfalls zusätzliche Arbeitslosigkeit finanzieren müssen. Die Ergebnisse zeigen zudem klar, dass staatliche Unterstützung im Bereich der Forschung und Entwicklung besonders wirksam ist: Wären die ZIM-Gelder nicht in Forschungsprojekte geflossen, sondern von den Empfängern zur Stützung ihrer laufenden Geschäfte verwendet worden, dann fielen die Effekte der privat und öffentlich aktivierten Mittel um bis zu 20% geringer aus. Zur Analyse der konjunkturellen Effekte der aus dem Konjunkturpaket II bereitgestellten Mittel setzten die IWH-Forscher - in der Evaluierung forschungspolitischer Maßnahmen des Bundes erstmalig - die Input-Output-Methode ein.
Quelle: IWH