ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)  BMWi

ZIM Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand  BMWI
ZIM Beratung ZIM Fördermittelprogramm BMWi

 

Nutzen Sie unser Expertenwissen - als ZIM-Berater der 1. Stunde und greifen Sie auf unsere Erfahrung aus hunderten, erfolgreich abgeschlossenen ZIM-Projekten zurück damit Ihr Antrag auch erfolgreich genehmigt wird.

ZIM Förderung für Unternehmen

Das Zentrales Innovationsprogarmm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Wirkung zum 20.01.2020 eine Neuauflage erfahren. Die Bundesregierung stellt attraktive Fördermittel in Form von Zuschüssen  für die Durchführung von F&E Projekten für KMU bereit.

Hierbei können die Projekte allein oder im Verbund mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. 

 

Wichtig:  Beim ZIM Zuschuss handelt es sich um einen sog. verlorenen Zuschuss, der nicht  

               zurückbezahlt werden muss. 

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern.
  • Höhere Förderung von jungen (bis 10  Jahre) und kleinen Unternehmen.
  • Antragstellung ist jederzeit möglich und an keine Einreichungsfristen gebunden.
  • Es werden Einzelprojekte und auch Kooperationsprojekte gefördert.
  • Zeitnahe Entscheidung über Förderanträge durch den Projektträger.

Welches Unternehmen darf ZIM Anträge stellen?

  • Unternehmen in Deutschland mit aktuell bis zu 1.000 Mitarbeitern, 
  • einer Bilanzsumme < 43 Mio. €
  • oder einem Umsatz < 50 Mio. €

Welche Projekte werden gefördert?

ZIM ist Branchen- und themenoffen und somit auch für Ihr Unternehmen einsetzbar.

 

Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte:

  • im Bereich sog. Produktneuentwicklung,
  • des Weiteren im Bereich der Verbesserungsinnovationen - (Beseitigung von Nachteilen) 
  • und Anpassungsinnovationen (kundenspezifische Erweiterungen),
  • die Entwicklung neuer technischer Verfahren,
  • oder  neuer technischer Dienstleistungen

Wir zeigen Ihnen gerne auf was alles den Charakter von Innovation im Sinne der aktuellen  ZIM-Richtlinie (Stand 20.01.2020) erfüllt.

  • Viele Unternehmer denken einfach, dass was Sie täglich leisten und auch entwickeln ist nicht innovativ genug.
  • Aus diesem Grund stellen Sie oft keinen  Antrag.

Wir prüfen gerne Ihr Vorhaben, ob es den Innovationskriterien entspricht. Sie werden Staunen was Sie in der  Vergangenheit an nicht rückzahlbaren Zuschüssen verloren haben.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Die Projektkosten pro Antragsteller sind auf 550.000.-€ festgelegt.
  • Der max. Zuschuss für  Unternehmen beträgt  247.500.- € für FuE-Projekte.
  • Hinzu kommen weitere 30.000.- € für die anschliessende Vermarktung Ihrer Innovation.
  • Eine detailliertere Aufstellung finden Sie unter ZIM-Fördersätze.
  • Es können jedoch mehrere ZIM Anträge pro Unternehmen im Jahr eingereicht werden.
  • Kooperationspartner werden jeweils getrennt mit einem entsprechenden Zuschuss gefördert.
  • Für Kooperationspartner wie Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird im Regelfall ein Zuschuss von 220.000.- € gewährt.

Welche  Projektkonstellationen sind in ZIM möglich?

Ein weiterer Vorteil des Förderprogramme liegt darin, dass entsprechend Ihren Erfordernissen an das Entwicklungsvorhaben eine Vielzahl  von Projektformen möglich sind.

Kurzum das was Sie als Unternehmer im Rahmen des Entwicklungsprojektes benötigen kann in dem passenden Antrag auch berücksichtigt werden.

Folgende ZIM-Projektformen / ZIM-Fördermodule sind  möglich (durch anklicken gelangen Sie zum betreffenden Modul):


Wir machen Ihr Projekt fit für den Antragserfolg! Betreuung von A-Z!