Nutzen Sie unser Expertenwissen - als ZIM-Berater der 1. Stunde und greifen Sie auf unsere Erfahrung aus hunderten, erfolgreich abgeschlossenen ZIM-Projekten zurück damit Ihr Antrag auch erfolgreich genehmigt wird.
Das Zentrales Innovationsprogarmm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Wirkung zum 20.01.2020 eine Neuauflage erfahren. Die Bundesregierung stellt attraktive Fördermittel in Form von Zuschüssen für die Durchführung von F&E Projekten für KMU bereit.
Hierbei können die Projekte allein oder im Verbund mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden.
Wichtig: Beim ZIM Zuschuss handelt es sich um einen sog. verlorenen Zuschuss, der nicht
zurückbezahlt werden muss.
ZIM ist Branchen- und themenoffen und somit auch für Ihr Unternehmen einsetzbar.
Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte:
Wir zeigen Ihnen gerne auf was alles den Charakter von Innovation im Sinne der aktuellen ZIM-Richtlinie (Stand 20.01.2020) erfüllt.
Wir prüfen gerne Ihr Vorhaben, ob es den Innovationskriterien entspricht. Sie werden Staunen was Sie in der Vergangenheit an nicht rückzahlbaren Zuschüssen verloren haben.
Ein weiterer Vorteil des Förderprogramme liegt darin, dass entsprechend Ihren Erfordernissen an das Entwicklungsvorhaben eine Vielzahl von Projektformen möglich sind.
Kurzum das was Sie als Unternehmer im Rahmen des Entwicklungsprojektes benötigen kann in dem passenden Antrag auch berücksichtigt werden.
Folgende ZIM-Projektformen / ZIM-Fördermodule sind möglich (durch anklicken gelangen Sie zum betreffenden Modul):