Da die Markteinführung und die Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnisse für kleine und mittlere Unternehmen oft
aufwändig und schwierig ist, fördert das Bundesmini-sterium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sog. innovationsunterstüzende Dienst- und Be-ratunsgleistungen (DL).
Folgende Förderkriterien gelten bei der ZIM-DL-Förderung:
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Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen können zusätzliche, innovationsunterstützende Dienstleistungen und
Innovations-beratungsdienste gefördert werden.
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Jedes KMU mit einer bewilligten ZIM-Innovationsförderung der Projektformen kann in Summe bis zu 60.000 € förderfähige Gesamtprojektkosten für externe
Dienstleistungen geltend machen.
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Die Förderquote sowohl für Klein- als auch mittlere Unternehmen ist einheitlich 50%. Damit ergibt sich ein max. Zuschuss von 30.000 € je KMU und je
Projekt.